Gästezimmer im Ried

Allgemine Geschäftsbedigungen

für den Beherbergungsvertrag in den Gästezimmer im Ried Ute Bauer


1. Geltungsbereich


• Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beherbergungsverträge im Gästezimmerbetrieb der Firma Gästezimmer im Ried.
• Alle Vereinbarungen zwischen der Firma Gästezimmer im Ried und dem anderen Vertragsteil werden schriftlich niedergelegt.
• Die Schriftform liegt auch vor, wenn über Email der Schriftverkehr erfolgt ist. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Vornamen und die vollständige Anschrift übermitteln.
• Geschäftbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.
• Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Gästezimmer im Ried.


2. Allgemeiner Teil


• Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ludwigsburg.
• Unsere Preise sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, Reservierungen und Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung durch die Firma Gästezimmer im Ried für uns verbindlich.
• Für Schlechterfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen durch uns einschließlich der Fälle des Unvermögens, Unmöglichkeit oder Verzug, leisten wir Schadensersatz nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Unsere eventuelle Haftung beschränkt sich auf 10% des Wertes des betreffenden Teils unserer Leistung.
• Gegen unsere Zahlungsansprüche kann mit Gegenforderungen nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung von uns zugestanden oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte gegen uns werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


3. Besonderer Teil


• Der Gastaufnahmevertrag ( Mietvertrag ) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt bzw. bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages ( Mietvertrag ) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Optionsdaten sind für beide Partner verbindlich.
• Der Kunde oder Besucher trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien die er in allgemein zugänglichen Räumen der Pension hinterlassen hat. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände des Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld usw. wird keinerlei Haftung übernommen.
• Reservierte Gästezimmer stehen dem Gast von 16 Uhr am Anreisetag bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Danach können die Gästezimmer im Ried aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%, ab 20:00 100 % der Leistung. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
• Ferner sind die Gästezimmer im Ried berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
• Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Zimmern werden in Rechnung gestellt: o Storno bis 15 Tage vor bestellter Leistung kostenfreier Rücktritt
o Storno zwischen dem 14. und dem 8. Tag vorher: 30% der bestellten Leistung
o Storno zwischen dem 7. und dem 3. Tag vorher: 60% der bestellten Leistung
o Storno innerhalb 2 Tagen vor Anreise: 80% der bestellten Leistung.
o Am Anreisetag 100% der bestellten Leistung
o Die Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können.
o Bei vorzeitiger Abreise wird der Differenzbetrag nicht Rückerstattet.



Stand Juni 2015 Vers 2